Staatliche Förderung für neue Kälteanlagen

23.07.2025

Wie die BAFA-Förderung Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung den Umstieg erleichtert

Sowohl in der Gemeinschaftsverpflegung als auch in der Gastronomie sind zuverlässige Kälteanlagen unverzichtbar – ob für die Lagerung frischer Zutaten, die schnelle Abkühlung zubereiteter Speisen oder die Einhaltung gesetzlicher Hygienestandards. Doch traditionelle Kältemittel wie R404A oder R134a stehen zunehmend in der Kritik: Sie enthalten fluorierte Gase (F-Gase), die stark zur Erderwärmung beitragen und die lebenswichtige Ozonschicht zerstören. Die gute Nachricht: Es gibt umweltfreundliche Alternativen – und finanzielle Unterstützung für den Umstieg.

Schonend und effizient: Propan & Co.

Kältemittel wie Propan (R290) oder Isobutan (R600a) sind atmosphärenschonende, halogenfreie Stoffe mit einem extrem niedrigen Treibhauspotenzial. Sie sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch besonders energieeffizient – was sich langfristig in niedrigeren Betriebskosten niederschlägt.

Der Einsatz dieser Kältemittel setzt sich in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung immer mehr durch – bei Geräten wie Kühl- und Tiefkühltischen, Schockfrostern, Kühlzellen oder Eiswürfelbereitern. Technisch sind diese Lösungen ausgereift, sicher im Betrieb und bieten deshalb eine zukunftssichere Alternative zu F-Gas-basierten Anlagen.

Förderung durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen, die in klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen investieren. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) oder des Förderprogramms „Kälte und Klimaanlagen“ sind Zuschüsse möglich, die nicht rückzahlpflichtig sind.

Gefördert werden sowohl Neuanlagen als auch Ersatzinvestitionen – vorausgesetzt, die Technik erfüllt bestimmte Effizienz- und Umweltkriterien. Wichtig: Die Förderung gilt nur für Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Halogenierte Kältemittel schließen eine Förderung grundsätzlich aus.

Worauf Gastronomiebetriebe und andere, gewerbliche Einrichtungen achten sollten

Wer als Gastronom:in oder Betreiber:in einer Großküche in neue Kühltechnik investieren möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Förderung möglich ist – und den Förderantrag vor der Auftragserteilung stellen. Wichtig ist auch, dass die Anlage von einem Fachbetrieb – also sehr gerne von uns – installiert wird und die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt.

Ein weiterer Vorteil: Viele Hersteller bieten inzwischen serienreife Lösungen mit nicht-halogenierten Kältemitteln an, die sich unkompliziert in bestehende Küchenkonzepte integrieren lassen. So ist der Umstieg nicht nur aus Gründen des Klima- und Atmosphärenschutzes sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Fazit: Nachhaltigkeit, die sich auszahlt

Halogenfreie Kälteanlagen sind nicht nur ein Beitrag zum Klima- und Atmosphärenschutz – sie sind auch ein wirtschaftlicher Vorteil für Gastronomie- und Großküchenbetriebe. Mit der BAFA-Förderung wird der Umstieg auf Propan, Isobutan und vergleichbare Kältemittel deutlich erleichtert. Wer heute investiert, sichert sich nicht nur langfristig geringere Betriebskosten, sondern stellt seinen Betrieb auch regulatorisch und ökologisch zukunftssicher auf.

Mehr Informationen, ein Merkblatt und Formulare zur Antragstellung gibt es auf der Website des BAFA.

Das interessiert mich!

Sie möchten oder müssen sich eine neue Kälteanlage zulegen? Ganz gleich, ob einen Eiswürfelbereiter, einen Kühltisch, einen Schockfroster oder eine Kühlzelle – fragen Sie uns, bevor Sie bestellen!

Wir kümmern uns gern um die Möglichkeiten einer Förderung Ihrer Investition durch das BAFA.

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